ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den
nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Maklerfirma NovaArea Investment GmbH widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.

2. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem Angebot der Firma NovaArea Investment GmbH Gebrauch machen, oder wenn Sie sich mit dem Eigentümer, Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise – treten unsere AGB in Kraft.

3. Die Provision beträgt solange nichts anderes vereinbart wurde 5,95 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis inkl. gesetzl. MwSt. Bei Vermietung beträgt die Provision für gewerbliche Objekte drei Monatskaltmieten und für Wohnraum zwei Monatskaltmieten. Bei Erbpacht eine Jahreserbpachtzahlung jeweils zuzüglich gesetzl. MwSt.

Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

4. Unsere Provision entsteht und ist verdient mit der Vermittlung oder dem Nachweis eines Objektes oder eines Käufers. Sie ist fällig und zahlbar bei Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages. Der Anspruch auf Provision entsteht auch, wenn der Kauf- bzw. Mietvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Ebenso wenn der abgeschlossene Kauf- bzw. Mietvertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus anderem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteil zur Zahlung der Gesamtprovision verpflichtet, bei dem der Grund für die Aufhebung des Vertrages liegt. Der Provisionsanspruch besteht auch im Zuge einer Zwangsversteigerung.

5. Bei Folgegeschäften ist der Provisionsanspruch auch dann fällig, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

6. Das Angebot ist freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung behalten wir uns vor.

7.Unsere Angebote und Informationen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen dritten nicht zugänglich oder zu Verwertung angeboten werden. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für die Provision des vermittelnden Maklers.

8. Ist dem Empfänger des Angebotes das Angebot selbst oder das Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dies uns gegenüber unmittelbar, innerhalb drei Tagen nach Zugang unseres Angebotes schriftlich mitgeteilt werden. Auf Verlangen ist darüber der Nachweis zu erbringen.

9. Der Inhalt basiert auf Informationen des Auftraggebers. Wir sind bestrebt, richtige und vollständige Objektangaben zu erhalten. Jegliche Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Wir dürfen beidseitig also auch für den anderen Teil tätig werden. Eine wirtschaftliche Verflochtenheit mit dem Verkäufer ist möglich. Die Provisionspflicht bleibt unvermindert beim Käufer bzw. Mieter. mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so tritt die entsprechende gesetzliche Regelung an ihre Stelle. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. Der Vertrag ist dann vielmehr seinem Sinn gemäß durchzuführen.
Da wir Objektangaben nicht selbst ermitteln, übernehmen wir hierfür keine Gewähr. Dieses Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unserem Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages.
Alle Gespräche sind über unser Büro zuführen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Zwischenverkauf ist nicht ausgeschlossen.

10. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Sofern die Widerrufsbelehrung Ihnen erst nach Vertragsschluss mitgeteilt worden ist, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

NovaArea Investment GmbH
Sudetenstraße 4
D-38114 Braunschweig

Fax: +49 (0) 531 390 283 66
E-Mail: info@novaarea-gmbh.de